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Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung: Welche Unterschiede gibt es?

Die Pflegeversicherung bietet seit 1995 eine Basisabsicherung im Pflegefall für alle. In der gesetzlichen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es zwar einheitliche Leistungen, dennoch unterscheiden sich beide Systemen. Was ist in beiden gleich, was anders.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungspflicht: In Deutschland muss sich jeder pflegeversichern – egal ob gesetzlich oder privat versichert.
  • Leistungen der Pflegeversicherung: Allen Versicherten stehen im Pflegefall die gleichen Leistungen zu.
  • Beiträge: Die Beiträge werden in der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung unterschiedlich berechnet. Aber der Höchstbeitrag ist gedeckelt.
  • Paritätisch: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.
  • Finanzierung: Die Beiträge der Mitglieder bilden den Finanzstock der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Dennoch finanzieren sich beide Systeme unterschiedlich.

Wer ist versicherungspflichtig?

Jeder, in Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht für die Pflegeversicherung. Sowohl gesetzlich Krankenversicherte als auch privat Krankenversicherte müssen sich pflegeversichern.

  • Das ist anders in der gesetzlichen Pflegeversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch über ihre Krankenversicherung pflegeversichert.
  • Das ist anders in der privaten Pflegepflichtversicherung: Privat Versicherte müssen sich hingegen selbst kümmern und eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Bei welchem Anbieter, ist ihnen überlassen – bei ihrer Krankenversicherung oder bei einem anderen Versicherer ihrer Wahl.

Unterscheiden sich die Leistungen in der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung?

Nein. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Darauf hat jeder Anspruch, bei dem eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Die Leistungen sind für gesetzlich und privat Versicherte gleich.


Hat jeder denselben Anspruch auf Leistungen?

Ja, in beiden Systemen haben Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen, wenn sie in den zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre pflegeversichert waren.


Vom Antrag zur Leistung: Der Weg ist derselbe in der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung

Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte müssen im Pflegefall einen Antrag bei ihrer Pflegeversicherung stellen. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin ein Pflegegutachten, bei dem der Gutachter den Pflegebedarf ermittelt. Ergibt sich daraus ein Pflegegrad, bewilligt die Pflegekasse den Antrag.

Welche Unterschiede gibt es bei den Beiträgen?

Gesetzlich und privat versicherte Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss zur Pflegeversicherung vom Arbeitgeber. Selbstständige zahlen den kompletten Beitrag selbst.

  • Das ist anders in der gesetzlichen Pflegeversicherung: Bei gesetzlich Versicherten richtet sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen und dem Beitragssatz. Sie zahlen einen bestimmten Prozentsatz vom Bruttolohn in die Pflegeversicherung ein. Die Hälfte des Beitrags übernimmt der Arbeitgeber.
  • Das ist anders in der privaten Pflegepflichtversicherung: Die Beiträge von privat Versicherten werden unabhängig vom Einkommen ermittelt. Die Höhe des Beitrags richtet sich stattdessen nach Alter und Gesundheit des Versicherten ab Eintritt in die Pflegeversicherung. Der Arbeitnehmer beteiligt sich ebenfalls an den Beiträgen und übernimmt in der Regel die Hälfte.


Gesetzliche und private Pflegeversicherung: So wird sie finanziert

Anders als bei der Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlt der Staat keine Zuschüsse in Form von Steuergeldern. Die Pflegeversicherung wird komplett durch die Beiträge der Mitglieder finanziert.

  • Das ist anders in der gesetzlichen Pflegeversicherung: Die soziale Pflegeversicherung basiert auf dem Umlageverfahren: Die Beiträge der Versicherten werden dazu verwendet, die aktuellen Ausgaben zu decken. Das heißt, die Mitglieder finanzieren mit ihren Beiträgen die Pflege der Menschen, die jetzt pflegebedürftig sind. Da erwartet wird, dass in Zukunft mehr Menschen pflegebedürftig sind als aktuell, muss mit steigenden Beiträgen gerechnet werden.
  • Das ist anders in der privaten Pflegepflichtversicherung: Auch die private Pflegepflichtversicherung finanziert die Pflegeleistungen mit den Beiträgen der Versicherten. Allerdings arbeitet sie mit dem Prinzip der Kapitaldeckung. Dafür werden sogenannten Alterungsrückstellungen gebildet: Versicherte zahlen in jungen Jahren höhere Beiträge als nötig. Die dadurch erzielten Überschüsse werden angespart und formen den Kapitalstock zur zukünftigen Finanzierung der Pflege. Zudem sorgen die Alterungsrückstellungen für stabile Beiträge im Alter.

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