Neuer Inhalt (10)

Was Sie hier erwartet:

  • Wann sollte man in ein Pflegeheim ziehen
  • Kosten der Betreuung im Pflegeheim
  • Stationäre Pflege und Klärung der Kostenfragen

Pflege im Pflegeheim: Leistungen, Kosten und Finanzierung

Ist die Pflege zu Hause nicht möglich oder stößt sie an ihre Grenzen, dann ist die professionelle Betreuung in einer Pflegeeinrichtung die Alternative. Lesen Sie hier, wann die Pflege im Pflegeheim sinnvoll wird, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt und was Sie selbst zahlen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Umzug ins Pflegeheim: Die Pflege im Pflegeheim wird manchmal unvermeidlich. Verschiedene Gründe sprechen dafür. Einer ist die Entlastung von Angehörigen.
  • Finanzierung: Die Kosten fürs Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil davon.
  • Leistungen beantragen: Leistungen der vollstationären Pflege stehen jedem Pflegebedürftigen zu. Sie müssen jedoch zuvor beantragt werden.
  • Hilfe zur Pflege: Das Sozialamt zahlt Sozialhilfe für die Unterbringung im Pflegeheim, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Wann ist der Umzug in ein Pflegeheim sinnvoll?

Die meisten Menschen möchten bei Pflegebedürftigkeit gern zu Hause gepflegt werden. Solange sie noch selbstständig sind und nur in einem geringen Maß von Angehörigen oder einem Pflegedienst umsorgt werden müssen, läuft die Pflege zu Hause oft problemlos. Verschlechtert sich allerdings die Gesundheit des Pflegebedürftigen, nimmt auch der Pflegeaufwand zu. Angehörige müssen dann mehr Zeit für die Pflege aufwenden, was auf Dauer zu körperlicher oder seelischer Überlastung führen kann. Der Umzug in ein Pflegeheim ist eine Alternative. Dort wird der Pflegebedürftige medizinisch gut versorgt und Angehörige psychisch sowie physisch entlastet. Der Umzug ins Altenheim kann auch dann sinnvoll sein, wenn:

  • der Pflegebedürftige alleinstehend ist,
  • der Pflegebedürftige zu verwahrlosen droht,
  • der Pflegebedürftige Tendenzen zur Selbst- oder Fremdgefährdung hat, 
  • kein Angehöriger, die Pflege zu Hause übernehmen kann oder möchte,
  • die Wohnung nicht barrierefrei ist und nicht angepasst werden kann.

Vor- und Nachteile

Vorteile
  • Barrierefreies Wohnumfeld
  • Betreuung und Versorgung rund um die Uhr
  • Qualifizierte Pflege bei Tag und Nacht
  • Medizinischen Fachpersonal vor Ort
  • Schnelle medizinische Versorgung im Notfall
  • Strukturierter Tagesablauf
  • Regelmäßige Mahlzeiten und gesündere Ernährung
  • Mehr Gesellschaft und soziale Kontakte zu Mitbewohnern
  • Organisierte Beschäftigungen und Freizeitaktivitäten
  • Belastung durch eigene Haushaltsführt entfällt
  • Entlastung der Angehörigen
Nachteile
  • Hoher finanzieller Aufwand
  • Umzug in eine fremde Umgebung
  • Wenig Privatsphäre
  • Starre Tagesabläufe und nur wenig individueller Gestaltungsspielraum
  • Alltägliche Beschäftigungen und Aufgaben fallen häufig weg
  • Zusammenleben mit Schwerstkranken oder Demenzkranken
  • Zeitmangel des Pflegepersonals, dadurch begrenzte persönliche Zuwendung und Betreuung
  • Häufig wechselndes Personal

Pflegeheim & Kosten: Was die Betreuung kostet

In Deutschland kostet ein Platz in einem Pflegeheim durchschnittlich zwischen 2.500 Euro (Pflegegrad 1) und 4.100 Euro (Pflegegrad 5) im Monat. Die Kosten setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen:

  1. Kosten für Pflege und Betreuung 
    Das beinhaltet pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege oder Hilfe beim Essen sowie die medizinische Versorgung im Rahmen der Pflege, wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe. Die Kosten für Pflege und Betreuung werden von den Pflegeversicherungen übernommen.
  2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung 
    Neben Miete, Nebenkosten, Speisen und Getränke umfasst das auch die Zimmerreinigung, Müllentsorgung und den Wäscheservice.
  3. Kosten für den sogenannte Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege (EEE)
    Der EEE ist ein zusätzlicher Betrag für die Pflege und Betreuung, der über die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung hinausgeht. Pflegebedürftige zahlen somit auch einen Teil für Pflege und Betreuung im Pflegeheim. Der EEE ist ein pauschaler Betrag und für alle Pflegebedürftigen einer Pflegeeinrichtung gleich.
  4. Investitionskosten 
    Darunter sind alle Kosten zu verstehen, die für den Erhalt des Pflegeheims anfallen, wie Reparaturen von technischen Anlagen oder die Modernisierung des Gebäudes.
  5. Ausbildungsumlage
    Pflegeheime, die Auszubildende beschäftigen, können die Pflegeheimbewohner an den Kosten beteiligen. Diese Form der Ausbildungsfinanzierung läuft noch bis ins Jahr 2024. Zusätzlich gibt es seit 2020 einen staatlichen Fonds, über den die Ausbildung von Pflegefachkräften zukünftig finanziert wird. Pflegeeinrichtung sind dazu verpflichtet, in diesen Fonds einzuzahlen und die Kosten auf ihre Heimbewohner umzulegen.
  6. Kosten für Zusatzleistungen 
    Diese Kosten fallen nur bei Bedarf an, zum Beispiel für Reparaturen privater Gegenstände.

Stationäre Pflege: Was übernimmt die Pflegeversicherung?

Pflegegrad Monatliche Leistungen der vollstationären Pflege
Pflegegrad 1 Zuschuss von 125 EUR
Pflegegrad 2 770 EUR
Pflegegrad 3 1.262 EUR
Pflegegrad 4 1.775 EUR
Pflegegrad 5 2.005 EUR

Zusätzlich beteiligt sich die Pflegeversicherung am Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) mit einem monatlichen Zuschuss für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig davon, wie lange ein Pflegebedürftiger in einem Pflegeheim wohnt. Lebt ein Pflegebedürftiger vier Jahre oder länger in einem Altenheim, bekommt er den höchsten Zuschuss. Dieser staffelt sich wie folgt:

  • 5 Prozent im ersten Jahr
  • 25 Prozent im zweiten Jahr
  • 45 Prozent im dritten Jahr
  • 70 Prozent ab dem vierten Jahr

Der Zuschuss wird monatlich gezahlt. Die Abrechnung findet direkt zwischen Pflegeheim und Pflegekasse statt. Pflegebedürftige müssen sich hierum also nicht kümmern.

Leistungen der vollstationären Pflege werden nur auf Antrag gezahlt. Beantragen Sie diese Leistungen rechtzeitig, sonst verschenken Sie möglicherweise Geld. Findet die Pflege bisher zu Hause statt, dann stellen Sie einen Änderungsantrag bei der Pflegeversicherung.

Was muss man selbst bezahlen?

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investition, Ausbildung, Zusatzleistungen sowie der verbleibende Betrag des EEE werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Diese Kosten werden auch unter dem Begriff „Eigenanteil“ zusammengefasst und vom Pflegebedürftigen selbst gezahlt. Der Eigenanteil kann je nach Einrichtung oder Region unterschiedlich ausfallen. Im Durchschnitt zahlen Pflegebedürftige im Monat derzeit 2.179 Euro (Stand: 2022). Für Pflegebedürftige aus Sachsen-Anhalt könnte der Eigenanteil durchschnittlich nur 1.588 Euro betragen. In Nordrhein-Westfalen müssen Sie hingegen mit 2.542 Euro pro Monat rechnen. Wer hier Vorsorge getroffen und eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, kann diese Kosten teilweise oder ganz damit auffangen.

Neuer Inhalt (11)

Pflegeheim-Finanzierung: Was tun, wenn das Geld nicht reicht?

Die Pflege im Pflegeheim ist mit hohen Kosten verbunden. Je nach Region müssen Pflegebedürftige dafür im Jahr durchschnittlich zwischen 19.000 bis 30.000 aus eigener Tasche zahlen. Dies müssen sie aus ihrem Einkommen finanzieren, zum Beispiel der Rente oder Mieteinnahmen. Reicht dieses nicht aus, wird zum Teil auch das Einkommen des Ehepartners verwendet. Wohneigentum muss verkauft werden, wenn der Partner nicht mehr darin wohnt. Für privates Hab und Gut gilt ein Sperrvermögen von 5.000 Euro pro Ehepartner. Alles darüber hinaus muss für die Finanzierung des Pflegeheimplatzes eingesetzt werden. Kinder müssen hingegen erst für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie jährlich mehr als 100.000 Euro verdienen. Das Einkommen von Kindern wird dabei nicht zusammengerechnet – die Einkommensgrenze gilt pro Kind.

Hilfe zur Pflege – wann sich das Sozialamt beteiligt

Kann die Finanzierung des Pflegeheims nicht durch eigene Mittel gestemmt werden, dann beteiligt sich das Sozialamt an den Kosten. Dafür müssen Sie die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragen. Mit dem Antrag sollten Sie nicht zu lange warten, denn die Leistungen werden erst ab Antragstellung gezahlt. Schulden, die zuvor durch die Pflege entstanden sind, übernimmt das Sozialamt nicht. Um Sozialhilfe zu erhalten, prüft das Sozialamt, welche Leistungen nicht durch eigene Mittel abgedeckt sind und zahlt die Differenz. Achtung: Das Sozialamt finanziert die Heimkosten nur für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Im Pflegegrad 1 gibt es keine „Hilfe zur Pflege“.

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

Kontaktformular