Zuschuss für Heilpraktikerbehandlung

BKH – Naturheilkunde

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Behandlungen beim Heilpraktiker oder Naturheilarzt nur in ganz wenigen Ausnahmen. Mit diesem Tarifbaustein sichern Sie Ihren Mitarbeitern ergänzende Leistungen:

  • Bis zu 400 Euro jährlich für Naturheilleistungen durch den Heilpraktiker und Naturheilarzt

Jetzt Zuschuss für Naturheilkunde sichern!

Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Vorteilen der betrieblichen Krankenversicherung. Stellen Sie jetzt Ihren individuellen FirmenGesundheitsschutz zusammen – schon ab 5 Mitarbeitern!

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

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