BKH – Naturheilkunde
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Behandlungen beim Heilpraktiker oder Naturheilarzt nur in ganz wenigen Ausnahmen. Mit diesem Tarifbaustein sichern Sie Ihren Mitarbeitern ergänzende Leistungen:
- Bis zu 400 Euro jährlich für Naturheilleistungen durch den Heilpraktiker und Naturheilarzt