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Man sieht eine Zahnärztin, die lächelt und sich mit einem Patienten unterhält.
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Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung rund um die Zahngesundheit

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  • Behandlung beim Zahnarzt
  • Zahnbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen
  • Zahnersatz
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Ein strahlendes Lächeln ist keine Selbstverständlichkeit. Regelmäßige Zahnarztbesuche und ein gut sitzender Zahnersatz sind Voraussetzungen dafür. Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen jedoch nur einen Teil dieser Leistungen.

Behandlung beim Zahnarzt

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat regelmäßig Anspruch auf eine Behandlung bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin. Die Krankenkassen zahlen zahnärztliche Leistungen, die Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten erkennen und behandeln. Dazu gehört es zum Beispiel, harte Zahnbeläge – umgangssprachlich Zahnstein genannt – zu entfernen, bei Karies Löcher zu bohren und zu füllen, Erkrankungen der Mundschleimhaut oder der Wurzelkanäle zu behandeln.

Zahnbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen

Man sieht eine junge Zahnarzthelferin.

Auch Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf zahnmedizinische Behandlungen. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin kontrolliert ab einem Alter des Kindes von sechs Monaten dessen Zähne und behandelt Zahnprobleme. Außerdem gehört die Aufklärung über eine zahngesunde Ernährung und Mundhygiene sowie über die Versiegelung der Fissuren und Grübchen der bleibenden Backenzähne zum Leistungsspektrum.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren außerdem die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung und zahlen zum Beispiel Zahnspangen, die Kiefer- oder Zahnfehlstellungen korrigieren.

Zahnersatz

Manchmal geben trotz guter Pflege die eigenen Zähne ihren Geist auf und Zahnersatz wird nötig. Dieser kann in Form von Kronen, Brücken, herausnehmbaren Zähnen („Gebissen“) oder Zahnimplantaten eingesetzt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel nur einen Teilbetrag. Dieser beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Standardtherapie. Wenn die Versicherten ihr Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt haben, also regelmäßig beim Zahnarzt waren, erhöht sich der Zuschussbetrag auf 70 Prozent. Weisen sie ein über zehn Jahre vollständig gepflegtes Bonusheft vor, bezuschussen die Krankenversicherungen bis zu 75 Prozent der Kosten.

Mehr herausholen für Ihre Beschäftigten!
Die gesetzlichen Krankenversicherungen finanzieren nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz. Viele sinnvolle Zahnbehandlungen sind dennoch keine Kassenleistung. Mit der betrieblichen Krankenversicherung der HanseMerkur schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor hohen Eigenkosten bei Zahnvorsorge, Zahnbehandlungen und Zahnersatz.

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