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Gesundheitsschutz

Betriebliche Krankenversicherung

  • Attraktive Mitarbeiter­zusatz­leistung
  • Hochwertige Gesund­heits­vorsorge
  • Kompetente Firmen­betreuung
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Ihre Vorteile

Nur gesunde Mitarbeiter können volle Leistung erbringen. Mit der betrieblichen Kranken­versicherung (bKV) der HanseMerkur ergänzen Sie den gesetzlichen Schutz und tragen so zu einer optimalen Versorgung Ihrer Mitarbeiter bei. Damit steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens.

Eine Mitarbeiter­zusatzleistung die wirkt!

„Die betriebliche Kranken­versicherung der HanseMerkur, die wir für unsere Mitarbeiter/innen abgeschlossen haben, leistet aus meiner Sicht einen klaren Beitrag zur Motivation aller Kolleginnen und Kollegen. Sie ist ein besonders attraktiver Bestandteil unseres Vergütungs­modells."

Christian Stender, Leiter Vergütung der Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH



„Die Kombination der betrieblichen Krankenversicherung der HanseMerkur und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement der DAK-Gesundheit bietet unseren Mitarbeiter/innen und unserem Unternehmen einen echten Mehrwert. Die hohe Zufriedenheit unseres Teams bestätigt uns immer wieder diese Entscheidung.“

Matthias Füchtner, Vorstand Konsumgenossenschaft Göppingen eG Betreiberin der EDEKA Staufers Märkte


Möchten Sie als Unternehmen auch eine sinnvolle Mitarbeiter­zusatzleistung bzw. einen Benefit anbieten, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein?

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem bundesweiten Team!

Freundliche Grüße
Ihre HanseMerkur

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FirmenGesundheitsschutz - Vorteile für den Arbeitgeber

  • Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber
  • Nachhaltige Mitarbeitermotivation und –bindung
  • Attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung
  • Steuerlich absetzbar
  • Geringer Verwaltungsaufwand

FirmenGesundheitsschutz - Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Keine Gesundheitsfragen, keine Wartezeiten
  • Kostenfreier Zugang zum HanseMerkur Gesundheitsportal mit Informationen rund um Medizin und Gesundheit

FirmenGesundheitsschutz - die Highlights

  • Bereits ab 3,50 EUR mtl. pro Mitarbeiter
  • Ein Beitrag für alle Mitarbeiter*
  • Schon ab 5 Mitarbeitern möglich*

* Gilt nicht für Tarife Tarife BWL und BKPG

Gesundheit, die passt, wie Sie sie wünschen und brauchen

Frei kombinierbare Leistungsbausteine: Stellen Sie Ihr individuelles Gesundheitspaket zusammen.

Tarif: BKV, BKA, BKVP

Gesündere Mitarbeiter durch Vorsorge

Umfassende Vorsorgeleistungen, Primärprävention, Aufklärung, Stressbewältigung

Tarif: BKZ, BKZT

Entlastung bei Zahnersatz

BKZ bis zu 90% oder BKZT bis zu 50% für Zahn­er­satz auf Privat­arzt­ni­veau (inkl. GKV-Vorleistung)

Tarif: BKZP, BKZB

Zuschuss für Zahnvorsorge und Zahnbehandlungen

Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung und Zahnbehandlungen

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Tarif: BKS

Kostenentlastung beim Optiker

Bis zu 200,- Euro alle 24 Monate für Brillen oder Kontaktlinsen

Tarif: BKT

Finanzielle Sicherheit bei längerer Erkrankung

Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche

Tarif: BKH

Privatärztliche Alternativmedizin

80 % bis zu einem jährlichen Rechnungsbetrag von 500,- Euro

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Tarif: BWL

Bessere Behandlung im Krankenhaus

Privatärztliche Behandlung und bessere Unterbringung im Krankenhaus

Tarif: BKU

Bessere Behandlung im Krankenhaus (nach Unfall)

Privatärztliche Behandlung und bessere Unterbringung im Krankenhaus nach einem Unfall

Tarif: BKPG

Finanzielle Entlastung im Pflegefall

Pflegemonatsgeld und Vermittlung von Assistance-Leistungen

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Versicherung für Ehe- / Lebenspartner und Kinder

Für Ehe-/Lebenspartner und Kinder können ebenfalls exklusive Konditionen angeboten werden.

Gesundheits­förderung ist ein Erfolgsfaktor

Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen für eine gesunde Zukunft in jeder Beziehung optimal aufzustellen. Gemeinsam mit unserem Kooperations­partner, der DAK-Gesundheit, bieten wir Ihnen neben unseren Lösungen zur betrieblichen Kranken­versicherung auch Lösungen rund um das Thema betriebliches Gesundheits­management an. Damit kümmern wir uns um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und sorgen für kürzere Behandlungszeiten und schnellere Genesung.

Entsprechend den Bedürfnissen Ihrer Branche können wir Ihnen beispielsweise Vorträge, Workshops, Präventions­maßnahmen u.v.m. anbieten.

Sie möchten mehr darüber erfahren? Wir informieren und beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Gesundheits­förderung und des Gesundheits­managements.

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Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wie viele Personen müssen mindestens versichert sein?
5, BKW ab 10
Gibt es pro Tarif einen einheitlichen Beitrag für alle Altersstufen?
Ja, für BKV, BKP, BKH, BKS, BKD, BKU, BZE, BZT, BKVP, BKT
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein. (In den Tarifen BKW und BKPG erfolgt eine kollektive Gesundheitsprüfung)
Gibt es Wartezeiten?
Nein. (Ausnahme sind die Tarife BKW und BKPG)
Können Angehörige mitversichert werden?
Ja, entweder über die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung, dann zahlt der Arbeitgeber für die Angehörigen ebenfalls die Beiträge. Die andere Möglichkeit ist, einen zweiten Gruppenvertrag abzuschließen, über den die Familienangehörigen Anspruch auf rabattierte Versionen des sonstigen HanseMerkur Tarifportfolios erhalten.
Müssen 100 % der Belegschaft versichert werden?
Nein, es gilt lediglich die Mindestanzahl von 5 Versicherten.
Müssen alle Mitarbeiter den gleichen Versicherungsschutz bekommen?
Nein, der Arbeitgeber kann den Versicherungsschutz, beispielsweise in Abhängigkeit von der Firmenzugehörigkeit, abstufen.
Wie erfolgt die Beantragung des Versicherungsschutzes für die Mitarbeiter?
Einfach per Listenanmeldung. Die Liste wird in Form einer Excelltabelle von der HanseMerkur zur Verfügung gestellt.
Wie ist die steuerliche Bewertung der Beiträge zur bKV für den Arbeitgeber?
Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Wie ist die steuerliche Bewertung der Beiträge zur bKV für den Arbeitnehmer?
Die Beiträge muss der Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuern.
Gelten die Beiträge zur bKV als "Sachbezug"?
Ja, nach der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 07.06.2018 (BFH – VI R 13/16) im Bundessteuerblatt gelten die Beiträge zur bKV im Rahmen der 44 EUR Freigrenze als Sachbezug.
Was passiert beim Ausscheiden des Mitarbeiters?
Wenn der Arbeitgeber, aus welchen Gründen auch immer (Kündigung des Arbeitnehmers, Rentenbeginn, etc.), die Beiträge für den Mitarbeiter nicht mehr zahlt, kann der den Versicherungsschutz zu unveränderten Konditionen (Leistungen und Beitrag) weiterführen. Sollten zusätzliche Rabatte vereinbart worden sein, würden diese entfallen.
Muss der Mitarbeiter Leistungsabrechnungen über seinen Arbeitgeber an die HanseMerkur geben?
Nein, im Leistungsfall korrespondiert der Mitarbeiter direkt mit der HanseMerkur. Die Daten unterliegen einem strengen Datenschutz und werden von der HanseMerkur nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet.
Wer erhält im Leistungsfall den Erstattungsbetrag?
Das Geld wird im Leistungsfall an den Mitarbeiter ausgezahlt.

HanseMerkur Versicherung

Kundenservice
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg

+49 (0) 40 4119 4016

Montag bis Freitag
8 - 20 Uhr

bkv@hansemerkur.de

Ihr Kontakt

Die HanseMerkur Versicherungsgruppe ist ein Traditionsunternehmen, mit ihrem Hauptsitz in der Hansestadt Hamburg. Die Menschen und ihre Bedürfnisse stehen hier seit über 140 Jahren im Mittelpunkt. Dabei profitieren sie von unserer langjährigen Erfahrung im Firmenkundengeschäft, unserem fachlichen Know-how und unseren Kenntnissen über das aktuelle Marktgeschehen zum Thema Gesundheit in Betrieben. Zudem bietet die HanseMerkur ausgezeichnete Produkte, der Bereich der Krankenversicherung erhält regelmäßig Bestnoten in den Ratings unabhängiger Testinstitute.

Download - Alle Leistungen auf einen Blick

In unserer Verbraucherinformation erfahren Sie alle Details zu unserer betriebliche Krankenversicherung zum Speichern oder Ausdrucken.

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  • Impressum
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040 4119-1919

(Ortstarif) Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 - 18 Uhr

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