Was Sie hier erwartet:

  • Welche Leistungen gibt es
  • Informationen zur ambulante Leistung
  • Informationen zur stationäre Pflegeleistung

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung und wie Sie diese bekommen

Wer pflegebedürftig ist, bekommt Leistungen von der Pflegeversicherung, zum Beispiel für die Pflege zu Hause. Je nachdem wie gepflegt wird und wie groß der Unterstützungsbedarf ist, fallen diese unterschiedlich aus. Welche Leistungen es im Pflegefall gibt, wie Sie diese beantragen und wie der Pflegegrad ermittelt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschiedene Leistungen im Pflegefall: Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim.
  • Leistungen auf Antrag: Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige nur auf Antrag. Dafür wird die Pflegebedürftigkeit überprüft.
  • Einstufung: Der Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch noch ist.
  • Widerspruch möglich: Wird der Pflegeantrag abgelehnt, kann Widerspruch eingelegt werden.
  • Zusätzliche Kosten: Je nach Pflegeart und Bedarf können höhere Pflegekosten entstehen, die der Pflegebedürftige selbst zahlen muss.

Welche Leistungen der Pflegeversicherung gibt es?

Ein Unfall, ein plötzlicher Schlaganfall oder einfach nur das Alter: Pflege kann jeden im Laufe seines Lebens treffen. Wer pflegebedürftig wird, braucht Hilfe. Dafür stellt die Pflegeversicherung diverse Leistungen zur Verfügung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beantragen können.

Ambulante Pflege: Leistungen für die Pflege zu Hause

In Deutschland wird der Großteil der Menschen, die pflegebedürftig sind, zu Hause von Angehörigen gepflegt – alleine oder mithilfe eines ambulanten Pflegedienstes. Wer zu Hause pflegt, den unterstützt die Pflegeversicherung mit verschiedenen Leistungen. Die beiden wichtigsten sind Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

  • Pflegegeld wird gezahlt, wenn der Pflegebedürftige von einem Angehörigen oder einer anderen Privatperson gepflegt wird. Das kann ein Nachbar oder ein Freund sein. Der Pflegebedürftige erhält das Pflegegeld, kann es aber an die Pflegeperson als Aufwandsentschädigung weitergeben.
  • Pflegesachleistungen kommen infrage, wenn sich ein ambulanter Pflegedienst oder eine selbstständige Pflegekraft um die Pflege kümmert. Die Pflegekasse zahlt die Kosten für die Pflege dann direkt an den Pflegedienst. Der Pflegebedürftige muss sich um die Abrechnung nicht selbst kümmern.

Beide Leistungen lassen sich auch miteinander kombinieren, sogenannte Kombinationsleistung. Wer bei der privaten Pflege noch die Unterstützung eines Pflegediensts braucht, kann beide Leistungen nutzen. Das Pflegegeld minimiert sich dann anteilig um die Kosten für die ambulante Pflege. So kann die Pflege individuell gestaltet werden und Angehörige entlasten.


Weitere Leistungen für die Pflege zu Hause sind:

  • Verhinderungspflege: Ist die Pflegeperson krank oder im Urlaub, besteht Anspruch auf eine Vertretung. Die Kosten für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse für maximal sechs Wochen im Jahr.
  • Tages- und Nachtpflege: Mit dieser teilstationären Leistung kann der Pflegebedürftige zeitweise – am Tag oder in der Nacht – in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.
  • Kurzzeitpflege: Tritt plötzlich ein akuter Pflegefall ein oder wird die Wohnung pflegerechet umgebaut, dann kann der Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit von maximal acht Wochen im Jahr in einem Pflegeheim betreut werden.
  • Pflegehilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt die kompletten Kosten für technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Notrufsystem. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen finanziert die Pflegekasse bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
  • Entlastungsbetrag: Dieser kann für Angebote und Leistungen verwendet werden, die die Pflege im Alltag erleichtert und pflegende Angehörige entlastet, zum Beispiel für die Betreuung des Pflegebedürftigen.
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Anpassungen oder bauliche Veränderungen in der Wohnung, damit sie pflegegerecht ist.

Ambulante Leistungen nach Pflegegraden

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld - 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Pflegesachleistung - 724 EUR 1.363 EUR 1.693 EUR 2.095 EUR
Verhinderungspflege, bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr - 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR
Kurzzeitpflege, bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr - 1.774 EUR 1.774 EUR 1.774 EUR 1.774 EUR
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege - 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
Entlastungsbetrag 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR
Wohngruppenzuschlag 214 EUR 214 EUR 214 EUR 214 EUR 214 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 EUR 40 EUR 40 EUR 40 EUR 40 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR

Stationäre Pflege Leistungen für die Pflege in einem Pflegeheim

Rund 20 Prozent1 der Pflegebedürftigen werden in Deutschland in einem Pflegeheim versorgt. Für sie übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Diese beinhalten die Betreuung des Pflegebedürftigen, medizinische Behandlungen und Pflegetätigkeiten wie Körperpflege oder Hilfe beim Essen. Je nach Pflegegrad sind das:
Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Vollstationäre Pflege 125 EUR 770 EUR 1.262 EUR 1.775 EUR 2.005 EUR

Zuschuss zur stationären Pflege

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten seit 1. Januar 2022 einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig davon, wie lange Pflegebedürftige im Pflegeheim leben. Je länger dieser Zeitraum ist, desto höher fällt der Zuschuss aus:
  • 5 Prozent im ersten Jahr
  • 25 Prozent im zweiten Jahr
  • 45 Prozent im dritten Jahr
  • 70 Prozent ab dem vierten Jahr

Achtung: weitere Kosten zahlt der Pflegebedürftige selbst

In den meisten Fällen decken die Leistungen der stationären Pflege sowie der Zuschuss aber nur einen Teil der Kosten ab. Der Pflegebedürftige muss die restlichen Kosten selbst übernehmen, den sogenannten Eigenanteil. Dieser beinhaltet unter anderem die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen oder Komfortleistungen. Diese zusätzlichen Kosten können je nach Einrichtung unterschiedlich ausfallen. Im Bundesdurchschnitt betragen sie aktuell 2.098 Euro2 (Stand: 01.01.2021).

Weitere Fakten

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