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Hilfe für Pflege: So viel Sozi­al­hilfe zahlen die Kommunen

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Wenn das eigene Geld für die Pflege nicht reicht, dann können Pflegebedürftige Sozialhilfe beantragen. Die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ wird von den Kommunen übernommen – aufgrund der aktuellen Pflegesituation oft in Millionenhöhe.

„Hilfe zur Pflege“ – was ist das?

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt als Teilleistungsversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Der Rest muss vom Pflegebedürftigen oder dessen Familie selbst finanziert werden. Das können mitunter erhebliche Mehrkosten sein: Für die Zuzahlung im Pflegeheim müssen Pflegebedürftigen derzeit mit durchschnittlich 2.185 Euro (Stand 2022) im Monat rechnen. Auch bei der Pflege zu Hause fallen oft mehr Kosten an, als die Pflegeversicherung übernimmt. Wie hoch genau der Eigenanteil ist, wurde bisher nicht ausreichend erfasst. Schätzungen gehen von rund 500 Euro pro Monat aus.

Können sich Pflegebedürftige die Mehrkosten für die Pflege nicht leisten, dann haben sie Anspruch auf Sozialhilfe – die sogenannte „Hilfe zur Pflege“. Diese wird von den Sozialämtern gezahlt. Sie übernehmen alle Leistungen, die über die gesetzliche Pflegeversicherung vorgesehen sind. Darüber hinaus zahlen die Sozialämter auch „Hilfe zur Pflege“ für Personen, die nicht pflegeversichert sind.


Wie viele Menschen erhalten „Hilfe zur Pflege“?

In Deutschland erhielten 2020 rund 403.000 Menschen „Hilfe zur Pflege“. Damit sind 9,8 Prozent aller Pflegebedürftigen derzeit auf Sozialhilfe angewiesen. Rund 17 Prozent der Empfänger brauchen die finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause, 83 Prozent für die Pflege im Heim. Danach ist jeder Dritte Bewohner im Pflegeheim auf Sozialhilfe angewiesen. „Hilfe zur Pflege“ wird vor allem von Frauen benötigt: Der Anteil der Empfängerinnen für die Sozialleistung liegt bei 61 Prozent im häuslichen und bei 65 Prozent im stationären Umfeld.

Hohe Sozialausgaben für Pflege

Im Jahr 2020 haben die Sozialhilfeträger 4,3 Milliarden Euro für die „Hilfe zur Pflege“ ausgegeben. Das ist mehr als ein Viertel aller Kosten, die für Sozialhilfe anfallen und unter anderem Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung umfassen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ um 14 Prozent gestiegen. Das sind 529 Millionen Euro mehr als im Jahr 2019. Ursache für diesen Anstieg sind die stetig wachsenden Eigenanteile in der Pflege. Zudem müssen seit Anfang 2020 erwachsene Kinder nur noch für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie jährlich mehr als 100.000 Euro brutto verdienen.


„Pflege zur Hilfe“ belastet Kommunen unterschiedlich

Die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ werden nicht vom Bund übernommen, sondern von den regionalen Trägern der Sozialhilfe, also der Stadt oder dem Landkreis. Abhängig davon, wie viele Menschen auf Pflege und finanzielle Unterstützung angewiesen sind, belastet das die Kommunen unterschiedlich. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen mehr als eine Milliarde Euro für die Pflegesozialleistung ausgegeben, in Thüringen hingegen nur 59 Millionen. Bei den Ausgaben pro Kopf entstehen hingegen in Hamburg und Berlin die höchsten Kosten bei der Sozialhilfe. So mussten die Kostenträger in Hamburg 183 Euro und in Berlin 147 Euro je Einwohner zahlen. In Nordrhein-Westfalen musste hingegen nur 94 Euro pro Einwohner für die Sozialhilfe aufgewendet werden.

Des Weiteren gibt es einen erheblichen Unterschied bei den Ausgaben zwischen Großstädten und ländlichen Regionen. In Rheinland-Pfalz wurden im Schnitt pro Kopf 73 Euro für Sozialhilfe gezahlt. Die kreisfreien Städte mussten dafür deutlich mehr aufwenden als die Landkreise. So waren es in Trier 140 Euro pro Einwohner und im Rhein-Pfalz-Kreis nur 38 Euro. Grund für diese Differenz könnte in den unterschiedlichen Pflegepreisen liegen, die je nach Bundesland, städtischen oder ländlichen Umfeld variieren.


Steigen Ausgaben für „Hilfe zur Pflege“ weiter?

Die Ausgaben der Kommunen für die „Hilfe zur Pflege“ sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich nach oben geklettert. Mit der Neuregelung des Elternunterhalts Anfang 2020 gab es jedoch die bisher größte Kostensteigerung in den vergangenen zehn Jahren. Vor dem Hintergrund, dass in Zukunft die Zahl der pflegebedürftigen Menschen weiter zunimmt, müssen die Kommunen hier mit noch mehr Kosten rechnen. Vor allem wenn die Preise in den Pflegeheimen wie in den vergangenen Jahren weiter steigen. Bei einer durchschnittlichen Rente von derzeit 1.538 Euro und einer Zuzahlung im Pflegeheim von durchschnittlich 2.179 Euro im Monat ist Pflege bereits heute für viele Menschen unbezahlbar.


Wer bekommt „Hilfe zur Pflege“?

Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ haben Personen, die

  • pflegebedürftig sind und deren eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für die notwendige Pflege zu decken,
  • nicht pflegeversichert sind,
  • Pflege für weniger als sechs Monate benötigen und die Pflegeversicherung deshalb keine Leistungen übernimmt.

Voraussetzungen für „Hilfe zur Pflege“

„Hilfe zur Pflege“ wird von den Sozialämtern gezahlt, wenn

  • die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde,
  • das eigene Einkommen sowie das Einkommen des Ehepartners nicht ausreichen, um die Kosten für die Pflege zu decken,
  • keine Vermögenswerte vorhanden sind, die für die Pflege veräußert werden können,
  • die erwachsenen Kinder weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen und nicht für die Kostenübernahme herangezogen werden können.

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