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Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Baustein im deutschen Sozialversicherungssystem. Seit ihrer Einführung sorgt sie dafür, dass Menschen im Alter, nach Krankheit oder einem Schicksalsschlag nicht ohne finanzielle Unterstützung dastehen. Seit wann es die Rentenversicherung gibt, welche Leistung sie bietet und wer versichert ist.

Was ist die gesetzliche Rentenvorsorge?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die größte Sozialversicherung in Deutschland und wurde bereits 1889 ins Leben gerufen. Die sogenannte „Invaliditäts- und Altersversicherung“ ist die Grundlage der heutigen Rentenversicherung und sollte damals vor allem Angestellte mit einem geringen Jahresgehalt absichern. Heute bietet die Rentenversicherung für alle Menschen einen Schutz und sorgt dafür, dass im Alter oder bei Berufsunfähigkeit jeder Mensch über eine Einkommensquelle verfügt – die Rente.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für große Teil der Bevölkerung eine Pflichtversicherung. Dazu gehören zum Beispiel alle Angestellten, Auszubildende, Studierende mit Nebenjob oder bestimmte Selbstständige wie Hebammen, Handwerker oder Journalisten. Aber auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um sich ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen im Alter oder bei Berufsunfähigkeit zu sichern.

Die bekanntesten Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie sind Anlaufstelle für Anträge und Auskünfte zu den verschiedenen Leistungen der Rentenversicherung. Zudem stehen sie zur Beratung, Erklärung und Berechnung individueller Renten, Hinzuverdienstgrenzen sowie Warte- und Anrechnungszeiten zur Verfügung.

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

In Deutschland basiert die gesetzliche Rente auf dem Umlageverfahren. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge, die direkt in die Rentenkasse fließen. Diese Gelder werden dann verwendet, um Rentenleistungen an diejenigen auszuzahlen, die das Rentenalter erreicht und die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt haben. Somit wird die Rente der heutigen Rentner direkt von den Beiträgen der aktuellen arbeitenden Generation finanziert. Wie hoch die Rente dann tatsächlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der Beiträge, die jeder zukünftige Rentenbezieher individuell eingezahlt hat.

Wer ist abgesichert?

Abgesichert ist jeder Mensch, der per Gesetz dazu verpflichtet ist, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu gehören:

  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • Auszubildende
  • Studierende mit einem Nebenjob
  • Beschäftigte in Altersteilzeit
  • Minijobber
  • Bestimmte Selbstständige wie Handwerker und Handwerkerinnen, Hebammen und Entbindungspfleger, Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Künstler und Künstlerinnen, Publizisten und Publizistinnen
  • Soloselbstständige mit einem Auftraggeber

Darüber hinaus können auch Rentenansprüche für bestimmte Zeiten erworben werden, in denen keine eigenen oder nur reduzierte Beiträge gezahlt werden. Das gilt für Mütter und Väter während der Kindererziehungszeit, Pflegepersonen, Wehrdienstleistende oder Menschen im Bundesfreiwilligendienst sowie Empfänger von Krankengeld und Arbeitslosengeld I.

Achtung, nur weil eine Versicherungspflicht besteht, ist das keine Garantie für eine ausreichende Rentenzahlung im Alter. Wie viel Rente jeder persönlich erwarten kann, hängt vom individuellen Arbeitsverdienst und der Dauer der Beitragszahlung ab. Auskunft über die zu erwartende Altersrente erhalten Versicherte in der Renteninformation, die die gesetzliche Rentenversicherung einmal jährlich per Post versendet.

Rentenarten: Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die drei wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente

Als grundlegende Voraussetzung gilt: Um eine dieser Leistungen zu erhalten, muss eine allgemeine Wartezeit erfüllt sein. Diese beträgt fünf Jahre und ist die Mindestdauer an Beitragszeiten, die für den Anspruch auf Rentenleistungen vorliegen muss. Während dieser Zeit müssen Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein oder es müssen Ersatzzeiten wie Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten angerechnet werden können.

Was macht die Rentenversicherung noch?

Neben den Rentenzahlungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung einige weitere Leistungen zur Unterstützung ihrer Versicherten wie Prävention, medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben oder Nachsorgemaßnahmen. Obwohl sie ähnliche Reha-Leistungen wie die Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung übernimmt, ist sie vor allem für Menschen zuständig, die noch arbeitsfähig sind. Altersrentner sind daher grundsätzlich von den Reha-Leistungen der Rentenversicherung ausgeschlossen, da sie nicht mehr erwerbstätig sind. Eine Ausnahme bilden Nach- und Festigungskuren nach einer Krebserkrankung, die die Rentenversicherung für alle Versicherten und deren Angehörige übernimmt.

Was ist eigentlich die Grundrente?
Die Grundrente ist keine eigene Rentenart, sondern ein Zuschlag zur Rente. Diesen erhalten Versicherte seit Januar 2021, wenn sie lange gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben. Der Zuschlag wird für jede Rente individuell berechnet. Der Anspruch wird automatisch geprüft, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Besteht ein Anspruch, wird der Zuschlag mit der Rente ausgezahlt.

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