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Zusehen sind zwei Frauen. Die rechte Frau hat einen Arm um die andere gelegt und beide lächeln.

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Pflege und Steuer - Wie kann ich Pflegekosten bei der Steuer berücksichtigen

Wer einen Angehörigen oder eine nahestehende Person pflegt, kann einen Pflegepauschbetrag bei der Steuererklärung geltend machen. Wie hoch der Pauschbetrag ist und wie viel Geld man bei der Steuer spart, hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab.
Auch Pflegebedürftige können Ausgaben für die Pflege in ihrer Steuererklärung angeben. Erhalten Pflegebedürftige Pflegegeld, ist diese Leistung der Pflegekasse steuerfrei und sie kommt nicht in der Steuererklärung.

Das Wichtigste im Überblick

Rechtzeitig Vorsorge treffen: Jeder ist irgendwann auf Hilfe angewiesen. Sinnvoll ist, sich in gesunden Tagen mit der eigenen Pflege auseinanderzusetzen. Das entlastet auch Angehörige.

Finanziell vorsorgen: Die Pflege muss zum Teil selbst finanziert werden, oft über viele Jahre. Eine Pflegezusatzversicherung schließt finanzielle Lücken und schont das Privatvermögen.

Vollmachten erteilen: Angehörigen sind nicht automatisch vertretungsberechtigt, wenn einem etwas passiert. Nur entsprechende Vollmachten regeln, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse durchgesetzt werden.

Pflegewünsche äußern: Für eine optimale Pflege müssen die Pflegewünsche bekannt sein. Ehrliche Gespräche mit der Familie oder Angehörigen beugen Streit vor und klärt Erwartungen.



So setzen pflegende Angehörige Pflegekosten von der Steuer ab

Angehörige oder nahestehende Personen zu pflegen, kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. Zum Teil bringt die Pflege eines Angehörigen auch Einbußen beim Gehalt mit sich. Eine steuerliche Entlastung für Pflegepersonen ist der sogenannte Pflegepauschbetrag. Der Pauschbetrag mindert das zu verteuernde Einkommen. Sie können den vollen Pauschbetrag in der Einkommenssteuererklärung angeben, auch wenn die von Ihnen investierten Pflegekosten niedriger waren. Sind die anfallenden Kosten höher als der Pauschbetrag, lassen sich auch diese absetzen, als außergewöhnliche Belastungen.

Voraussetzungen: Wer bekommt den Pflegepauschbetrag?

Um den Pauschbetrag geltend machen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige hat nachweislich mindestens Pflegegrad 2.
  • Der Pflegebedürftige ist ein Angehöriger oder eine nahestehende Person.
  • Sie verlangen für die Pflege keine Vergütung.
  • Sie pflegen Ihren Angehörigen oder den nahestehenden Menschen in der eigenen oder der Wohnung des Pflegebedürftigen.

Gut zu wissen: Auch wenn der Pflegebedürftige unter der Woche in einer Einrichtung lebt und nur am Wochenende bei Ihnen als Pflegeperson, können Sie den Pauschbetrag angeben.

Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?

Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad der Pflegebedürftigen. Geltend gemacht werden kann er erst ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad

Pflegepauschbetrag

1

kein Anspruch

2

600 Euro

3

1.100 Euro

4

1.800 Euro

5

1.800 Euro


Wurde die Pflege des Angehörigen, eines Freundes oder einem Bekannten erst im Laufe des Jahres aufgenommen, steht der Pflegeperson der gesamte Pflegepauschbetrag zu.

Tipp: Den Pflegepauschbetrag tragen Sie in der jährlichen Einkommenssteuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein.

Um den Pauschbetrag geltend zu machen, benötigen Sie als Pflegeperson keine Nachweise. Sind die Aufwendungen für die Pflege des Angehörigen höher und möchten Sie sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung absetzen, müssen Sie Belege zum Nachweis sammeln.

Achtung: Wer keine Einkünfte mehr versteuert, kann den Pauschbetrag nicht nutzen.

Geteilte Pflegetätigkeit und Pflege mehrere Personen

Man sieht zwei Männer und eine Frau. Die Frau hält einen Taschenrechner in der Hand und die Männer schauen auf ein Dokument.

Kümmern sich mehrere Angehörige um die Pflege, wird der Pauschbetrag aufgeteilt. Bei zwei Personen, die sich die Pflege teilen, kann jeder die Hälfte des Pauschbetrags geltend machen. In der Steuererklärung gibt man dann den Namen der anderen Pflegeperson an.

Kümmern sich Pflegepersonen um mehrere Pflegebedürftige – die Tochter oder der Sohn etwa um Mutter und Vater – können sie den Pauschbetrag mehrfach von ihrer Steuer absetzen.

Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung

Deckt der Pflegepauschbetrag die tatsächlichen Pflegekosten nicht vollständig ab, lassen sie sich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dafür müssen Pflegepersonen anfallende Belege sammeln. Voraussetzung ist auch hier ein anerkannter Pflegegrad.

Diese Kosten für die Pflege können Pflegebedürftige von der Steuer absetzen

Kosten, die im Rahmen der Pflege auf Pflegebedürftige zukommen können, eine Unterbringung im Heim oder Hilfe durch einen Pflegedienst, sind vielfältig und oftmals hoch. Doch Pflegebedürftige können verschiedenen Pflegekosten bei der Steuererklärung angeben und sich so einen Teil der Ausgaben erstatten lassen. Vorausgesetzt, sie haben einen anerkannten Pflegegrad.

Auch wer kurzfristig auf Pflege angewiesen ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, kann Kosten für Pflege und Betreuung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hilfe im Haushalt beim Kochen, Putzen oder Wäsche waschen zählt hingegen nicht. Diese Ausgaben sind unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig.

Weitere Informationen

Kosten für einen Pflegedienst

Wenn für die Pflege Kosten durch einen Pflegedienst entstehen, lassen sie sich als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angeben. Aber erst nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Ausgaben, die sich für die Zubereitung von Essen oder für das Putzen der Wohnung ergeben, zählen hingegen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Unterbringung in einem Heim

Werden Pflegebedürftige in einem Heim betreut, lassen sich manche Ausgaben als außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Zu diesen gehören die Pflegekosten, Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie die Betreuung durch einen Arzt. Pflegebedürftige Personen müssen dafür allerdings aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in einer Einrichtung wohnen. Ziehen ältere Menschen aufgrund ihres Alters in ein Seniorenheim oder ein betreutes Wohnen, lassen sich die Kosten dafür nicht anrechnen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Kosten eines Pflegedienstes für die Zubereitung von Essen zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Auch wer sich Hilfe für das Putzen der Wohnung oder Arbeiten im Garten nimmt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben. Bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro, lassen sich so sparen.

Handwerker-Kosten

Muss im Rahmen der eigenen Pflegebedürftigkeit die Wohnung umgebaut werden, etwa ein barrierefreies Bad, Türverbreiterungen, Rampen oder ein Treppenlift, entstehen Kosten. Pflegebedürftige können diese in der Steuererklärung angeben. Berücksichtigten lassen sich aber nur die Kosten für Lohn, nicht die Materialkosten. Außerdem müssen Sie den Rechnungsbetrag überweisen und den Beleg als Nachweis fürs Finanzamt aufbewahren. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

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