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Eine Frau telefoniert und schaut glücklich auf Ihren Schreibtisch.

Was Sie hier erwartet:

  • Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaubsanspruch für Pflegekräfte
  • Tarifpflicht und was sie bewirkt
  • Steigen die Kosten für Pflegebedürftige
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Seit September 2022 wird Pflege besser entlohnt, denn die Mindestlöhne für Pflegeberufe sind gestiegen. Zudem gilt seitdem auch eine verpflichtende Tarifbezahlung in der Altenpflege. Was das für Pflegekräfte, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige bedeutet.

Höhere Mindestlöhne, mehr Urlaubsanspruch für Pflegekräfte

Die Bundesregierung hat sich auf neue Mindestlöhne in der Pflege geeinigt. Davon profitieren Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen bereits seit September 2022. Der Pflegemindestlohn soll zudem noch weiter steigen – bis vorerst Dezember 2023 in folgenden Schritten:

1.9.2022

1.5.2023

1.12.2023

Pflegehilfskräfte

13,70 Euro

13,90 Euro

14,15 Euro

Qualifizierte Pflegehilfskräfte

14,60 Euro

14,90 Euro

15,25 Euro

Pflegefachkräfte

17,10 Euro

17,65 Euro

18,25 Euro


Zusätzlich dürfen sich Beschäftigte in der Altenpflege über mehr Urlaub freuen: In 2022 erhalten Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch von 20 Urlaubstagen weitere sieben Tage Urlaub. Und in den Jahren 2023 sowie 2024 jeweils neun Tage extra. Kleiner Wermutstropfen: Für Beschäftigte, die bereits vor September 2022 einen höheren Urlaubsanspruch hatten, gilt diese Regelung nicht.

Tarifliche Bezahlung in der Altenpflege

Nicht nur der Mindestlohn entscheidet, was Pflegekräfte künftig im Geldbeutel haben. Denn seit September 2022 müssen private Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste ihre Beschäftigten mindestens nach Tarif bezahlen. Die Pflegeanbieter können dabei aus folgenden Optionen wählen:

  • Einen eigenen Vertrag mit einer Gewerkschaft abschließen,
  • die Löhne an regionale Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen anpassen oder
  • ein regional übliches Entgelt zahlen.

Zur Tarifbezahlung sind die privaten Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet. Überprüft wird das mit einer jährlichen Meldung an die Landesverbände der Pflegekassen. Pflegebetriebe, die keine Tarifverträge mit ihren Beschäftigten vereinbaren oder weniger als regional üblich zahlen, erhalten künftig kein Geld mehr von den Pflegekassen.

Die gesetzliche Grundlage für den Pflegemindestlohn und die Tarifpflicht sind die fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) sowie das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Diese enthalten Mindestanforderungen, die die Arbeitsbedingungen verbessern und den Pflegeberuf attraktiver machen sollen.

Lohniveau steigt durch Tarifpflicht

Jemand sortiert Dokumente auf dem Schreibtisch.

Laut Bundesgesundheitsministerium sind aufgrund der Tarifpflicht die Gehälter in der Pflege bereits deutlich gestiegen – je nach Bundesland und Einrichtung um bis zu 10 bis 30 Prozent. Der Tariflohn kann dabei sogar deutlich über dem Pflegemindestlohn liegen. Bezahlen Pflegebetriebe ausgebildete Beschäftigte zum Berufseinstieg zum Beispiel nach dem Tarif TVöD Pflege sind monatlich 260 Euro Bruttolohn mehr auf dem Konto. Mit weiteren Jahren Berufserfahrung kann dies auch noch höher ausfallen.

Dennoch ist die Entlohnung in den Altenpflegeberufen deutlich geringer als in der Krankenpflege. In diesen Berufen verdienen Beschäftigte durchschnittlich 700 Euro mehr im Monat.

Fachkräftemangel begünstigt höhere Löhne

Auch der Fachkräftemangel trägt dazu bei, dass höhere Löhne in der Pflege gezahlt werden. Die Altenpflege gehört in Deutschland zu den Branchen, in denen händeringend Fachkräfte gesucht werden. Wer als ausgebildete Altenpflegerin einen neuen Arbeitgeber sucht, hat derzeit gute Chancen, sein Gehalt zu verhandeln. Anders bei ungelernten Pflegehelfern. Auf eine geringe Anzahl an offenen Stellen kommen sehr viele arbeitssuchende Pflegehelfer. Für sie sind Mindestpflegelohn und Tarifpflicht deshalb wichtig, um besser entlohnt zu werden.

Höhere Kosten für Pflegeeinrichtungen

Höhere Löhne bedeuten für Pflegebetriebe auch höhere Kosten. Diese Mehrkosten sollen aus dem Topf der Pflegeversicherung beglichen werden, denn die Pflegekassen sind dazu verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendung der Pflegebetriebe zu refinanzieren. Damit die Pflegekassen dazu überhaupt in der Lage sind, wurde im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine Erhöhung der Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Prozent festgelegt. Diesen Zuschlag bezahlen Kinderlose bereits seit 1. Januar 2022. Zudem zahlt der Bund jährlich einen Zuschuss von einer Milliarde Euro zur Finanzierung der Pflegeversicherung.

Wird Pflege für Pflegebedürftige teurer?

Es wird befürchtet, dass Anbieter von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen die höheren Lohnkosten an die Pflegebedürftigen weitergeben. Um Pflegebedürftige vor steigenden Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung seit Januar 2022 Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil bei der Betreuung im Pflegeheim. Auch das ist eine Regelung nach dem GVWG. Die Zuschüsse kommen aber überwiegend nur den Menschen zugute, die für eine längere Zeit in einem Pflegeheim versorgt werden. Denn je länger dieser Zeitraum ist, desto höher fällt der Zuschuss aus:

  • 5 Prozent im ersten Jahr
  • 25 Prozent im zweiten Jahr
  • 45 Prozent im dritten Jahr
  • 70 Prozent ab dem vierten Jahr

Für die Pflege zu Hause gibt es kaum finanzielle Erleichterung. Lediglich die Sachleistungsbezüge wurden zum 1. Januar 2022 um 5 Prozent erhöht.

Dass Pflege teurer wird, hat sich bereits vor dem Start der Tarifpflicht gezeigt. Zum 1. Juli 2022 ist der Eigenanteil für die Pflege im Pflegeheim von durchschnittlich 2.179 Euro auf 2.248 Euro im Monat gestiegen ist. Dieser Eigenanteil könnte jetzt noch deutlich steigen. Auch bei der häuslichen Pflege, die mit Unterstützung eines Pflegedienstes erfolgt, könnte es zu Preissteigerungen kommen. Das Problem: Wird Pflege noch teurer, könnten pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen die professionelle Unterstützung durch Pflegebetriebe hinauszögern, zu spät oder gar nicht in Anspruch nehmen. Und nicht zuletzt kann auch der Schritt zum Sozialamt eine Folge sein, wenn Pflegekosten weiter steigen.

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