Pflegegrad 1: Welche Leistungen gibt es?

Man sieht eine Frau und einen Mann, die im Garten auf dem Rasen sitzen.

Was Sie hier erwartet:

  • Wie beantragt man einen Pflegegrad
  • Leistungen bei Pflegegrad 1
  • Weitere wichtige Informationen zum Pflegegrad 1

Menschen, die ihren Alltag noch recht gut alleine meistern und deren Selbstständigkeit nur in geringem Maße eingeschränkt ist, können vom Medizinischen Dienst in den Pflegegrad 1 eingestuft werden. Das betrifft unter anderem Menschen mit geringen körperlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für den Pflegegrad 1 erfüllen müssen und welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen zustehen.

Das Wichtigste im Überblick

Rechtzeitig Vorsorge treffen: Jeder ist irgendwann auf Hilfe angewiesen. Sinnvoll ist, sich in gesunden Tagen mit der eigenen Pflege auseinanderzusetzen. Das entlastet auch Angehörige.

Finanziell vorsorgen: Die Pflege muss zum Teil selbst finanziert werden, oft über viele Jahre. Eine Pflegezusatzversicherung schließt finanzielle Lücken und schont das Privatvermögen.

Vollmachten erteilen: Angehörigen sind nicht automatisch vertretungsberechtigt, wenn einem etwas passiert. Nur entsprechende Vollmachten regeln, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse durchgesetzt werden.

Pflegewünsche äußern: Für eine optimale Pflege müssen die Pflegewünsche bekannt sein. Ehrliche Gespräche mit der Familie oder Angehörigen beugen Streit vor und klärt Erwartungen.



Was bedeutet pflegebedürftig?

Ein Mensch ist nach dem Gesetz pflegebedürftig, wenn er aufgrund von psychischer, kognitiver oder körperlicher Beeinträchtigung, nur begrenzt oder nicht mehr selbstständig leben kann. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Allerdings muss der Hilfebedarf bei alltäglichen Dingen – Bewegen in der Wohnung, Essen, Trinken oder dem Haushalt - für voraussichtlich sechs Monate vorliegen. Menschen, die eine vorübergehende Unterstützung benötigen, bekommen keine Leistungen der Pflegekasse.

Einen Pflegegrad beantragen

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss als Erstes ein Antrag auf Pflegeleistung bei der Pflegekasse gestellt werden. Erst ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht, zahlt die Pflegeversicherung. Warten Sie deshalb nicht zu lange, sonst verschenken Sie vielleicht Geld. Der Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegegrad. Wie hoch der Pflegegrad ist, legt die Pflegebegutachtung fest. Mittels eines festgelegten Fragenkatalogs prüft ein Gutachter, was der Pflegebedürftige noch alleine kann und wobei er Hilfe im Alltag benötigt. Das Ergebnis ergibt sich aus der Summe vergebener Punkte in verschiedenen Lebensbereichen.

Sie können auch einen Angehörigen bevollmächtigen, um in Ihrem Namen mit der Pflegekasse in Kontakt zu treten.

Pflegegrad 1 – geringe Einschränkungen

Man sieht eine Hand, die einen Stift hält und etwas in den Taschenrechner tippt.

Sind die Selbstständigkeit und Fähigkeiten eines Menschen in geringem Maße eingeschränkt, ordnet der Medizinische Dienst beziehungsweise Medicproof den Pflegegrad 1 zu. Von den 100 Gesamtpunkten muss eine Punktzahl zwischen 12,5 und unter 27 erreicht werden.

Diese Leistungen erhalten Sie mit Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ihren Alltag noch recht gut alleine meistern, sie sind nur gelegentlich auf Hilfe von anderen angewiesen. Beispielsweise bei der Haushaltsführung, beim An- oder Ausziehen, wenn die Motorik leicht eingeschränkt ist oder um Bank- beziehungsweise behördliche Angelegenheiten zu erledigen.

Ambulante Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 im Überblick:

Pflegegeld

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Pflegesachleistungen

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Verhinderungspflege

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Kurzzeitpflege

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Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege

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Entlastungsbetrag

125 Euro

Wohngruppenzuschlag

214 Euro

Zuschuss Mietkosten zum Hausnotruf

25,50 Euro

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40 Euro

Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme

4.000 Euro

  

Weitere Informationen zum Pflegegrad 1

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