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Pflegegrad 1: Welche Leistungen gibt es?

Man sieht eine Frau und einen Mann, die im Garten auf dem Rasen sitzen.

Was Sie hier erwartet:

  • Wie beantragt man einen Pflegegrad
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  • Weitere wichtige Informationen zum Pflegegrad 1
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Menschen, die ihren Alltag noch recht gut alleine meistern und deren Selbstständigkeit nur in geringem Maße eingeschränkt ist, können vom Medizinischen Dienst in den Pflegegrad 1 eingestuft werden. Das betrifft unter anderem Menschen mit geringen körperlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für den Pflegegrad 1 erfüllen müssen und welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen zustehen.

Das Wichtigste im Überblick

Rechtzeitig Vorsorge treffen: Jeder ist irgendwann auf Hilfe angewiesen. Sinnvoll ist, sich in gesunden Tagen mit der eigenen Pflege auseinanderzusetzen. Das entlastet auch Angehörige.

Finanziell vorsorgen: Die Pflege muss zum Teil selbst finanziert werden, oft über viele Jahre. Eine Pflegezusatzversicherung schließt finanzielle Lücken und schont das Privatvermögen.

Vollmachten erteilen: Angehörigen sind nicht automatisch vertretungsberechtigt, wenn einem etwas passiert. Nur entsprechende Vollmachten regeln, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse durchgesetzt werden.

Pflegewünsche äußern: Für eine optimale Pflege müssen die Pflegewünsche bekannt sein. Ehrliche Gespräche mit der Familie oder Angehörigen beugen Streit vor und klärt Erwartungen.



Was bedeutet pflegebedürftig?

Ein Mensch ist nach dem Gesetz pflegebedürftig, wenn er aufgrund von psychischer, kognitiver oder körperlicher Beeinträchtigung, nur begrenzt oder nicht mehr selbstständig leben kann. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Allerdings muss der Hilfebedarf bei alltäglichen Dingen – Bewegen in der Wohnung, Essen, Trinken oder dem Haushalt - für voraussichtlich sechs Monate vorliegen. Menschen, die eine vorübergehende Unterstützung benötigen, bekommen keine Leistungen der Pflegekasse.

Einen Pflegegrad beantragen

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss als Erstes ein Antrag auf Pflegeleistung bei der Pflegekasse gestellt werden. Erst ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht, zahlt die Pflegeversicherung. Warten Sie deshalb nicht zu lange, sonst verschenken Sie vielleicht Geld. Der Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegegrad. Wie hoch der Pflegegrad ist, legt die Pflegebegutachtung fest. Mittels eines festgelegten Fragenkatalogs prüft ein Gutachter, was der Pflegebedürftige noch alleine kann und wobei er Hilfe im Alltag benötigt. Das Ergebnis ergibt sich aus der Summe vergebener Punkte in verschiedenen Lebensbereichen.

Sie können auch einen Angehörigen bevollmächtigen, um in Ihrem Namen mit der Pflegekasse in Kontakt zu treten.

Pflegegrad 1 – geringe Einschränkungen

Man sieht eine Hand, die einen Stift hält und etwas in den Taschenrechner tippt.

Sind die Selbstständigkeit und Fähigkeiten eines Menschen in geringem Maße eingeschränkt, ordnet der Medizinische Dienst beziehungsweise Medicproof den Pflegegrad 1 zu. Von den 100 Gesamtpunkten muss eine Punktzahl zwischen 12,5 und unter 27 erreicht werden.

Diese Leistungen erhalten Sie mit Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ihren Alltag noch recht gut alleine meistern, sie sind nur gelegentlich auf Hilfe von anderen angewiesen. Beispielsweise bei der Haushaltsführung, beim An- oder Ausziehen, wenn die Motorik leicht eingeschränkt ist oder um Bank- beziehungsweise behördliche Angelegenheiten zu erledigen.

Ambulante Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 im Überblick:

Pflegegeld

-

Pflegesachleistungen

-

Verhinderungspflege

-

Kurzzeitpflege

-

Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege

-

Entlastungsbetrag

125 Euro

Wohngruppenzuschlag

214 Euro

Zuschuss Mietkosten zum Hausnotruf

25,50 Euro

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40 Euro

Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme

4.000 Euro

  

Weitere Informationen zum Pflegegrad 1

Pflegegeld und Pflegesachleistung

Für Menschen mit Pflegegrad 1 sind aufgrund der eher geringen Beeinträchtigung noch kein Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen von Pflegediensten vorgesehen.

Verhinderungs-, Kurz- und Tages- oder Nachtpflege

Einen Regelanspruch auf Leistungen zur Verhinderungs-, Kurz- oder Tages- und Nachtpflege gibt es für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 nicht. Sie können aber ihren Entlastungsbetrag dafür einsetzen.

Pflegeberatung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine umfassende, individuelle Pflegeberatung. Beratungsangebote bieten die gesetzliche oder private Pflegekasse oder die nahegelegenen Pflegestützpunkte an. Einmal im Halbjahr können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch die Beratung einer hierfür zugelassenen Pflegekraft - etwa eines ambulanten Pflegedienstes - in Anspruch nehmen. Pflegende Angehörige können zudem kostenfrei an einem Pflegekurs teilnehmen.

Entlastungsbetrag

Menschen mit Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag zu. Den für alle Pflegegrade einheitlichen Zuschuss von 125 Euro im Monat erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag wird nur gewährt, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Verbrauchen Sie nicht den ganzen monatlichen Betrag, können Sie den Rest ansparen.

Da jeder pflegebedürftige Mensch andere Unterstützung im Alltag benötigt oder wünscht, gibt es verschieden Möglichkeiten den Entlastungsbetrag zu nutzen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können die 125 Euro für die Unterstützung im Haushalt, Betreuungsangebote, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege einsetzen. Andres als bei anderen Pflegegraden lässt sich der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 auch für die körperbezogene Selbstversorgung verwenden. Beispielsweise, um sich beim Duschen oder Baden von einem Pflegedienst unterstützen zu lassen. 

Wohngruppenzuschlag

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe wohnen, haben Anspruch auf einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro.

Zuschuss Hausnotruf

Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das in einem Notfall Hilfe organisiert. In der Regel erfolgt das Auslösen des Notrufs über ein Sendegerät, das man um den Hals oder am Arm bei sich trägt. Ein Mitarbeiter in der Notrufzentrale nimmt bei einem Alarm Kontakt mit dem Hilfsbedürftigen, den Angehörigen oder einem Rettungsdienst auf. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse monatliche Mietkosten in Höhe von 25,50 Euro. Die Kosten bezahlt die Pflegeversicherung direkt an den Anbieter.

Voraussetzung für die Bewilligung:

  • Der Pflegebedürftige lebt ganz oder über weite Teile des Tages alleine.
  • Aufgrund des Pflegezustands muss jederzeit mit einer Notsituation gerechnet werden.
  • Der auf Pflege angewiesene Mensch, ist nur mit Hilfe des Hausnotrufs in der Lage einen Notruf abzusetzen.
Andere Digitale Pflegeanwendungen und Hilfsmittel

Auch digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) oder digitale Hilfsmittel helfen dabei, dass pflegebedürftige oder alleinstehende Senioren länger, sicherer und komfortabler in ihrem Zuhause wohnen können. Smarte Helfer gibt es einige, die Pflegekassen zahlen dafür selten.
Im Sozialgesetzbuch ist für DiPAs eine Preisobergrenze von bis zu 50 Euro vorgesehen.

Pflegehilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind oder diese erleichtern. Unter anderem Einmalhandschuhe, Masken, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen. Für diese Hilfsmittel stehen jedem Pflegebedürftigen 40 Euro im Monat zur Verfügung.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Zuschüsse für Anpassungen oder bauliche Veränderungen in der Wohnung, damit sie pflegegerecht wird. Etwa den Einbau einer barrierefreien Dusche, einem beidseitigen Treppengeländer oder einer Türverbreiterung. Für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen steht Einzelpersonen ein Zuschuss bis zu 4.000 Euro zu.

Leistungen für vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 1

Menschen mit Pflegegrad 1, die in einem Pflegeheim wohnen möchten, müssen für die anfallenden Kosten selbst aufkommen. Sie können aber ihren Entlastungsbetrag dafür einsetzen.

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