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Gesetzlich vs. Privat

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die private Krankenversicherung (PKV) keine Pflichtversicherung. Die Entscheidung pro PKV erfolgt freiwillig, aber auch die PKV hat die Wahl, ob sie Antragsteller als Versicherte aufnehmen oder ablehnen möchte. Der Leistungsumfang kann individuell ausgewählt werden, was sich aber auch auf die Höhe der Beiträge auswirkt. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
System Solidaritätsprinzip: Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Der Leistungsumfang ist bei allen Versicherten gleich und die Leistungen werden nach Bedarf erbracht. Äquivalenzprinzip: Beitrag richtet sich nach den individuellen Risikomerkmalen des Versicherten und der Leistungsumfang wird individuell vereinbart.
Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB V) und Satzung der Krankenkasse Individueller Vertrag mit den Grundlagen Bürgerliches Gesetzbuch, Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungs- und Tarifbedingungen
Beitrag Höhe des Beitrags ist einkommensabhängig (zurzeit 14,6 % des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ggf. plus Zusatzbeitrag). Beitragsfreie Mitversicherung von Ehegeatten und Kindern ist möglich. Beitrag wird anhand des Eintrittsalters, des Gesundheitszustands und anhand der zu versichernden Leistungen ermittelt.
Leistungen Ein Rahmen für den Leistungsumfang wird vom Gesetzgeber festgelegt (ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich lt. § 12 SGB V) und kann auch jederzeit vom Gesetzgeber geändert werden. Leistungen werden individuell gewählt und vertraglich festgelegt und können nicht durch den Versicherer geändert werden.
Abrechnung Sachleistungsprinzip: Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Arzt und der Krankenkasse bzw. den kassenärztlichen Abrechnungsstellen. Der Patient hat keinen Einblick in die Abrechnung des Arztes. Kostenerstattungsprinzip: Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Arzt und dem bei der PKV versicherten Patienten. Die Arztrechnung reicht der Patient dann seiner PKV zur Erstattung ein.
Finanzierung Umlageprinzip: Die laufenden Ausgaben für Versicherungsleistungen und Verwaltungsaufgaben werden aus den laufenden Einnahmen finanziert, die in erster Linie aus Beitragszahlungen und Zuweisungen des Bundes bestehen. Es werden keine Rücklagen gebildet. Kapitaldeckungsprinzip: Die Beiträge der Versicherten enthalten neben einem Kostendeckungsanteil, der die laufenden Ausgaben deckt, einen Sparanteil (Alterungsrückstellungen), der die erhöhten Leistungsausgaben im Alter finanzieren soll.
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