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    Erfahren Sie in unserem Video, warum die betriebliche Krankenversicherung der HanseMerkur ein Benefit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist.

    Video: Gründe für die HanseMerkur bKV
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Fragen & Antworten

Welche Mitarbeiter können wir im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung bei der HanseMerkur versichern?

Die HanseMerkur bKV steht allen Ihren Mitarbeitern offen. Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Jeder Mitarbeiter wird unabhängig von seinem Gesundheitszustand* versichert.

Wie lange dauert es vom Vertragsabschluss bis zum vollen Versicherungsschutz?

Versicherte Mitarbeiter können direkt nach Vertragsbeginn den Mehrwert ihres Arbeitgebers durch die Firmengruppenversicherung bei der HanseMerkur bKV erleben. Durch den Verzicht auf Wartezeiten* besteht ein sofortiger Versicherungsschutz.

Wie unterscheiden sich die Beiträge für ältere Mitarbeiter bzw. für Mitarbeiter mit Vorerkrankungen von den Beiträgen für jüngere und gesunde Mitarbeiter?

Die HanseMerkur bKV hilft Ihren Mitarbeitern beim Gesundbleiben und Gesundwerden unabhängig von ihrem Alter, ihren Vorerkrankungen oder sonstigen Risiken. Durch unsere Einheitsbeiträge bieten wir Ihnen eine übersichtliche Beitragsstruktur, mit der Sie sehr gut Ihre Budgets für die Gesundheitsförderung Ihres Teams bzw. Ihrer gesamten Belegschaft planen können. Näheres zu unseren Tarifen finden Sie in der Rubrik „Gesundheits-Benefits für Mitarbeiter“. 

Wie viele Mitarbeiter muss ich bei Ihnen mindestens versichern?

Die meisten Tarife beginnen ab 5 Mitarbeitern*. Sie können also auch mit einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen Ihren Mitarbeitern alle Vorteile der HanseMerkur bKV bieten.

Können Familienangehörige meiner Mitarbeiter mitversichert werden?

Ja. Sie können Ehepartner und Kinder entweder über die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung der HanseMerkur mitversichern. Dann zahlen Sie als Arbeitgeber auch die Beiträge für die Angehörigen Ihrer Mitarbeiter. Oder Sie schließen einen zweiten Gruppenvertrag ab, über den die Familienangehörigen Anspruch auf rabattierte Versionen des sonstigen HanseMerkur Tarifportfolios erhalten. (Ausnahme: Tarife BKPG* und BWL*) Lassen Sie sich gerne hierzu individuell von uns beraten.

Müssen alle Mitarbeiter im gleichen Tarif versichert werden?

Nein, das HanseMerkur Tarifportfolio ist modular aufgebaut. Sie können unterschiedliche  Tarife für unterschiedliche Gruppen von Mitarbeitern wählen und dies abhängig von der Firmenzugehörigkeit abstufen. So gewinnen und binden Sie motivierte Mitarbeiter, die Sie auf diese Weise für ihre Betriebstreue oder für besondere Leistungen belohnen können.

Wie beantrage ich Versicherungsschutz für meine Mitarbeiter?

Sie können Ihre Mitarbeiter unkompliziert per Listenanmeldung bei der HanseMerkur bKV anmelden. Die Liste stellen wir Ihnen in Form einer Exceltabelle zur Verfügung. Die HanseMerkur übernimmt dann die gesamte Abwicklung der Mitarbeiterinformation – individuell nach Ihren Wünschen. Nehmen Sie gern direkt Kontakt mit uns auf. 

Müssen meine Mitarbeiter die Beiträge, die ich als Arbeitgeberzuwendung für ihre bKV zahle, versteuern?

bKV-Beiträge sind Sachlohn, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Mitarbeiter eine Krankenzusatzversicherung abschließt und hierfür die Beiträge übernimmt. Der Arbeitnehmer darf dabei ausschließlich Anspruch auf den Versicherungsschutz haben und nicht – auch nicht ersatzweise – auf eine Geldzahlung. Bis zur Freigrenze von 50 Euro monatlich (Summe sämtlicher Sachzuwendungen) sind Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei.

Was passiert, wenn mein Mitarbeiter kündigt, in Rente geht oder aus anderen Gründen aus dem Unternehmen ausscheidet?

Wenn Ihr Arbeitnehmer Ihr Unternehmen verlässt, beenden Sie die Beitragszahlung. Ihr Mitarbeiter hat dann die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in der HanseMerkur bKV zu unveränderten Konditionen freiwillig weiterzuführen. Er zahlt dann die gleichen Beiträge und hat Anspruch auf die gleichen Leistungen wie zuvor. Sollten zusätzliche Rabatte vereinbart worden sein, würden diese entfallen. (Ausnahme: Tarif BKPG*)

Muss der Mitarbeiter Arzt- und Krankenhausrechnungen oder Abrechnungen eines anderen Leistungserbringers über seinen Arbeitgeber an die HanseMerkur weitergeben?

Nein, im Leistungsfall korrespondiert der Mitarbeiter direkt mit der HanseMerkur. Patientendaten unterliegen einem strengen Datenschutz und werden von der HanseMerkur in keinem Fall an den Arbeitgeber weitergeleitet.

Wer bekommt im Leistungsfall das Geld für Arzt- oder Krankenhausbehandlungen bzw. die Behandlung eines anderen Leistungserbringers?

Der Erstattungsbetrag wird im Leistungsfall direkt an den Mitarbeiter ausgezahlt.

Kann ich die Aufwendungen für die bKV als Betriebsausgaben absetzen?

Die steuerliche Behandlung unterscheidet nach Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), Pauschalversteuerung (§ 37b EStG), Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
und Individualversteuerung. In der Regel sind die Gesamtaufwendungen zur bKV als Betriebsausgaben absetzbar. Bitte wenden Sie sich aber für eine verbindliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auskunft im Einzelfall an Ihren Steuerberater. Eine erste Einschätzung erhalten Sie auch bei einem persönlichen Beratungstermin mit unseren Vermittlern.


* Für die Tarife BWL (Einbettzimmer im Krankenhaus mit Spezialistenbehandlung) bzw. BKPG (Leistungen im Pflegefall) gelten Ausnahmeregelungen, zu denen wir Sie gern individuell beraten.

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