HanseMerkur
  • Pressearchiv
  • Wir für Sie
  • Pflege
    • Pflegesituation in Deutschland
      • Gesetzliche Pflegeversicherung
      • Gesetzlich vs. Privat
      • Was Pflege für jeden Einzelnen bedeutet
      • Wer wird pflegebedürftig?
      • Pflegenotstand: Fachkräftemangel in der Pflege
      • Warum nur wenige eine Pflegezusatzversicherung abschließen
      • Vorsorge für den Pflegefall
      • Wohnen im Alter
      • Mehr Gehalt für Pflegekräfte
    • Leistungen der Pflegeversicherung
      • Leistungen der Pflegeversicherung
      • Kombinationsleistungen
      • Pflegesachleistungen
      • Verhinderungspflege
      • Demenz
      • Der Entlastungsbetrag in der Pflege
      • Pflegegrad 1: Welche Leistungen gibt es?
      • Pflegeleistungen für Beamte
      • Pflege und Steuer - Wie kann ich Pflegekosten bei der Steuer berücksichtigen
      • Pflege im Ausland
    • Im Pflegefall
      • 24-Stunden-Pflege: Mit der Pflegekraft unter einem Dach
      • Alltagsbegleiter für Pflegebedürftige: Aufgaben und Kosten
      • Das passende Pflegeheim finden
      • Den passenden Pflegedienst finden
      • DiPAs und digitale Hilfsmittel für die Pflege
      • Kurzzeitpflege: Was ist das und wer kann sie nutzen?
      • Pflege und Betreuung im Heim
      • Pflegebegutachtung durch den MDK oder Medicproof
      • Pflegegeld beantragen und verwenden
      • Pflegeheimfinder
      • Plötzlicher Pflegefall
      • Teilstationäre Pflege
    • Betriebliche Pflegezusatzversicherung
      • Betriebliche Pflegeversicherung
      • Individuelle Lösungen
    • Tarifliche Pflegezusatzversicherung
      • Tarifliche Pflegeversicherung
      • Maßgeschneiderte Branchenlösung
      • FAQ zur tariflichen Pflegezusatzversicherung
    • Pflege aus Sicht des Staates
      • Steigende Pflegefälle
      • Pflegepolitik: Pläne der neuen Bundesregierung
      • Hilfe für Pflege fordert Kommunen finanziell
    • Pflege aus Sicht eines pflegenden Angehörigen
      • Pflege und Beruf vereinbaren
      • Rente für pflegende Angehörige
      • Wo pflegende Angehörige Unterstützung finden
      • Urlaub für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige
      • Pflege auf Distanz
      • Pflegende Angehörige: Probleme und Belastungen der Pflege
      • Soziale Sicherung: So sind pflegende Angehörige abgesichert
    • Pflege aus Sicht eines Unternehmens
      • Unterstützung für pflegende Mitarbeiter
      • Betrieblicher Pflegelotse: So nutzt er Unternehmen
      • Doppelbelastung durch Job und Pflege
      • Vakanzkosten: So teuer sind unbesetzte Stellen
    • HanseMerkur Pflegestudie 2022
      • HanseMerkur Pflegestudie: Arbeitnehmer finden bPZV gut
      • HanseMerkur Pflegestudie: Pflege lieber Zuhause
      • HanseMerkur Pflegestudie: Erfahrungen mit Pflege & Pflegebereitschaft

    Soziale Verantwortung mit einer Pflege-Vorsorge für eine ganze Branche treffen.

    Tarifliche Pflegezusatzversicherung
  • Gesundheit
    • Managementaufgabe Mitarbeitergesundheit
      • Stressfrei arbeiten – psychischen Belastungen vorbeugen
      • Fit und aktiv am Arbeitsplatz
      • Mahlzeit – lecker und gesund durch die Pause
      • Change gesund gestalten
    • Warum betriebliche Krankenversicherung?
      • Grenzen der gesetzlichen Krankenversicherung
      • So schließt die betriebliche Krankenversicherung die Versorgungslücke
      • Wie Unternehmen und Mitarbeiter von der betrieblichen Krankenversicherung profitieren
      • Zahlen & Fakten
      • Fragen & Antworten
    • Warum die HanseMerkur bKV?
      • Hervorragend Hand in Hand ist HanseMerkur
      • Hervorragend in Kompetenz und Service
      • Hervorragend in den Leistungen
      • Hervorragend in der Prävention
      • Video: Gründe für die HanseMerkur bKV
    • Gesundheits-Benefits für Mitarbeitende
      • Attraktive Tarifoptionen
      • Zusatzschutz für Augen und Zähne
      • Zuschuss für Heilpraktikerbehandlung
      • Zusatzschutz für Krankheit und Krankenhausaufenthalt
      • Vorsorge Basis
      • Vorsorge Premium
      • Der kompakte Zusatzschutz Vorsorge und mehr
    • Was sagen die Kunden?
      • Als Arbeitgeber attraktiver
      • Ein besonders attraktiver Bestandteil unseres Vergütungsmodells
      • Gesunde und zufriedene Mitarbeiter bei WABE e.V.
      • Gesundheit im Handwerk am Beispiel der Horst Busch Gruppe

    Erfahren Sie in unserem Video, warum die betriebliche Krankenversicherung der HanseMerkur ein Benefit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist.

    Video: Gründe für die HanseMerkur bKV
  • Gut zu wissen
    • Mitarbeiterbindung
      • Mitarbeiter binden & gewinnen
      • Benefits für Mitarbeiter
    • Krankenversicherung & Leistung
      • Gesetzlich vs. Privat
    • Mitarbeitergewinnung
      • Fachkräftemangel in Deutschland

    Soziale Verantwortung mit einer Pflege-Vorsorge für eine ganze Branche treffen.

    Tarifliche Pflegezusatzversicherung
  • Suche
    Suche
  • Start
  • Warum betriebliche Krankenversicherung?
  • Fragen & Antworten

Fragen & Antworten

Welche Mitarbeiter können wir im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung bei der HanseMerkur versichern?

Die HanseMerkur bKV steht allen Ihren Mitarbeitern offen. Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Jeder Mitarbeiter wird unabhängig von seinem Gesundheitszustand* versichert.

Wie lange dauert es vom Vertragsabschluss bis zum vollen Versicherungsschutz?

Versicherte Mitarbeiter können direkt nach Vertragsbeginn den Mehrwert ihres Arbeitgebers durch die Firmengruppenversicherung bei der HanseMerkur bKV erleben. Durch den Verzicht auf Wartezeiten* besteht ein sofortiger Versicherungsschutz.

Wie unterscheiden sich die Beiträge für ältere Mitarbeiter bzw. für Mitarbeiter mit Vorerkrankungen von den Beiträgen für jüngere und gesunde Mitarbeiter?

Die HanseMerkur bKV hilft Ihren Mitarbeitern beim Gesundbleiben und Gesundwerden unabhängig von ihrem Alter, ihren Vorerkrankungen oder sonstigen Risiken. Durch unsere Einheitsbeiträge bieten wir Ihnen eine übersichtliche Beitragsstruktur, mit der Sie sehr gut Ihre Budgets für die Gesundheitsförderung Ihres Teams bzw. Ihrer gesamten Belegschaft planen können. Näheres zu unseren Tarifen finden Sie in der Rubrik „Gesundheits-Benefits für Mitarbeiter“. 

Wie viele Mitarbeiter muss ich bei Ihnen mindestens versichern?

Die meisten Tarife beginnen ab 5 Mitarbeitern*. Sie können also auch mit einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen Ihren Mitarbeitern alle Vorteile der HanseMerkur bKV bieten.

Können Familienangehörige meiner Mitarbeiter mitversichert werden?

Ja. Sie können Ehepartner und Kinder entweder über die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung der HanseMerkur mitversichern. Dann zahlen Sie als Arbeitgeber auch die Beiträge für die Angehörigen Ihrer Mitarbeiter. Oder Sie schließen einen zweiten Gruppenvertrag ab, über den die Familienangehörigen Anspruch auf rabattierte Versionen des sonstigen HanseMerkur Tarifportfolios erhalten. (Ausnahme: Tarife BKPG* und BWL*) Lassen Sie sich gerne hierzu individuell von uns beraten.

Müssen alle Mitarbeiter im gleichen Tarif versichert werden?

Nein, das HanseMerkur Tarifportfolio ist modular aufgebaut. Sie können unterschiedliche  Tarife für unterschiedliche Gruppen von Mitarbeitern wählen und dies abhängig von der Firmenzugehörigkeit abstufen. So gewinnen und binden Sie motivierte Mitarbeiter, die Sie auf diese Weise für ihre Betriebstreue oder für besondere Leistungen belohnen können.

Wie beantrage ich Versicherungsschutz für meine Mitarbeiter?

Sie können Ihre Mitarbeiter unkompliziert per Listenanmeldung bei der HanseMerkur bKV anmelden. Die Liste stellen wir Ihnen in Form einer Exceltabelle zur Verfügung. Die HanseMerkur übernimmt dann die gesamte Abwicklung der Mitarbeiterinformation – individuell nach Ihren Wünschen. Nehmen Sie gern direkt Kontakt mit uns auf. 

Müssen meine Mitarbeiter die Beiträge, die ich als Arbeitgeberzuwendung für ihre bKV zahle, versteuern?

bKV-Beiträge sind Sachlohn, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Mitarbeiter eine Krankenzusatzversicherung abschließt und hierfür die Beiträge übernimmt. Der Arbeitnehmer darf dabei ausschließlich Anspruch auf den Versicherungsschutz haben und nicht – auch nicht ersatzweise – auf eine Geldzahlung. Bis zur Freigrenze von 50 Euro monatlich (Summe sämtlicher Sachzuwendungen) sind Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei.

Was passiert, wenn mein Mitarbeiter kündigt, in Rente geht oder aus anderen Gründen aus dem Unternehmen ausscheidet?

Wenn Ihr Arbeitnehmer Ihr Unternehmen verlässt, beenden Sie die Beitragszahlung. Ihr Mitarbeiter hat dann die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in der HanseMerkur bKV zu unveränderten Konditionen freiwillig weiterzuführen. Er zahlt dann die gleichen Beiträge und hat Anspruch auf die gleichen Leistungen wie zuvor. Sollten zusätzliche Rabatte vereinbart worden sein, würden diese entfallen. (Ausnahme: Tarif BKPG*)

Muss der Mitarbeiter Arzt- und Krankenhausrechnungen oder Abrechnungen eines anderen Leistungserbringers über seinen Arbeitgeber an die HanseMerkur weitergeben?

Nein, im Leistungsfall korrespondiert der Mitarbeiter direkt mit der HanseMerkur. Patientendaten unterliegen einem strengen Datenschutz und werden von der HanseMerkur in keinem Fall an den Arbeitgeber weitergeleitet.

Wer bekommt im Leistungsfall das Geld für Arzt- oder Krankenhausbehandlungen bzw. die Behandlung eines anderen Leistungserbringers?

Der Erstattungsbetrag wird im Leistungsfall direkt an den Mitarbeiter ausgezahlt.

Kann ich die Aufwendungen für die bKV als Betriebsausgaben absetzen?

Die steuerliche Behandlung unterscheidet nach Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), Pauschalversteuerung (§ 37b EStG), Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
und Individualversteuerung. In der Regel sind die Gesamtaufwendungen zur bKV als Betriebsausgaben absetzbar. Bitte wenden Sie sich aber für eine verbindliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auskunft im Einzelfall an Ihren Steuerberater. Eine erste Einschätzung erhalten Sie auch bei einem persönlichen Beratungstermin mit unseren Vermittlern.


* Für die Tarife BWL (Einbettzimmer im Krankenhaus mit Spezialistenbehandlung) bzw. BKPG (Leistungen im Pflegefall) gelten Ausnahmeregelungen, zu denen wir Sie gern individuell beraten.

  • ©2023 HanseMerkur
  • Impressum
  • Datenschutz